Impressum
Steffi Hornbostel
Maschensfeld 15
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Agb

- Bei den Sitzungen zur Weiterbildung von Körper und Geist des Klienten im Sinne der Begleitenden Kinesiologie handelt es sich um eine Dienstleistung.
- Die Kinesiologie als „Lehre der Bewegung“ (griechisch: Kinesis = Bewegung, Logos = Lehre) ist eine ganzheitliche Methode, um z.B. Selbstheilungskräfte zu aktivieren und unterbewusste Blockaden und Muster zu lösen.
- Bei der Begleitenden Kinesiologie handelt es sich um eine erfolgsunabhängige Weiterbildung für Körper und Geist. Ein konkreter Erfolg im Sinne einer heilkundlichen Behandlung wird von der Begleitenden Kinesiologin nicht geschuldet und ist auch nicht Ziel der Sitzungen.
- Die Begeleitende Kinesiologin bildet den Klienten in den Sitzungen im Sinne der Begleitenden Kinesiologie weiter. Der Verlauf der Sitzungen wird vom Klienten mitbestimmt und richtet sich nach seinen Bedürfnissen.
Ob der Klient die in einer Sitzung vorgeschlagenen Lernübungen ausführt, entscheidet der Klient selbst. - Eine Sitzung dauert i.d. R. 60 Minuten, kann aber vom Klienten jederzeit beendet und innerhalb der ursprünglich vorgesehenen Zeit auch wieder aufgenommen werden.
- Die Parteien vereinbaren die Termine der Sitzungen jeweils vorab, ggf. auch mündlich. Sagt der Klient einen vereinbarten Sitzungstermin mehr als 24 Stunden im Voraus ab, so kann dieser Termin kostenfrei verlegt werden; anderenfalls besteht trotz Absage der Honoraranspruch nach Ziff.6, d.h. alle nicht rechtzeitig abgesagten – wie auch vorzeitig beendeten Sitzungen (Ziff. 5) – sind voll zu vergüten.
- Der Klient zahlt der Begeleitenden Kinesiologin ein Honorar laut Preisliste/Sitzung, ggf.zzgl Umsatzsteuer, sofern diese anfällt oder die Begleitende Kinesiologin nicht entsprechend befreit ist.
Die Bezahlung erfolgt i.d.R. In bar gegen Beleg zu Beginn der Sitzung oder – nach Absprache der Parteien – gegen gesonderte Rechnungsstellung.
- Wichtige rechtliche Hinweise
(1) Die Begleitende Kinesiologie stellte keine Heilkunde dar und ist kein ausreichender Ersatz für medizinische oder psychotherapeutische Behandlungen. Sie ist als Gesundheits- und Lebensberatung zu verstehen und dient nicht der Behandlung und Heilung von Krankheiten. Bei gesundheitlichen Beschwerden oder Krankheiten sollte daher eine medizinische oder psychotherapeutische Behandlung, also die Hilfe eines Arztes, Heilpraktikers oder Psychotherapeuten in Anspruch genommen werden.
(2) Während die Begleitende Kinesiologie nach Meinung einer Vielzahl von Wissenschaftlern, ganzheitlich orientierten Ärzten, Heilpraktikern und Psychotherapeuten als Ergänzung bzw. Unterstützung einer medizinischen oder psychotherapeutischen Behandlung zur Linderung von gesundheitlichen Beschwerden oder Stress beitragen kann, ist sie in ihrer Wirksamkeit nicht durch gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse belegt.
- Haftung
Die Begleitende Kinesiologin haftet gegenüber dem Klienten für alle durch sie schuldhaft verursachten Schäden, soweit diese Schäden auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit besteht nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wird. In diesem Fall ist die Haftung insgesamt auf das Dreifache des aufgrund dieser Vereinbarung für erbrachte Leistungen zu zahlenden Honorars begrenzt.
Die vorgenannten Haftungsausschlüsse und Beschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie im Falle zwingender gesetzlicher Regelungen, wie z.B. für Ansprüche aus unerlaubter Handlung.
Die Ziffern 1) bis 9) gelten auch für das Kinesiologische Reiten.